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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines 

Die Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der Betreiberin tritt mit der Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Betreiberin in Kraft. Mit der Buchung über die Vermarktungsplattform bestätigt der Nutzer, dass die buchende Person, unabhängig von den Unterschriftsregelungen im Handelsregister, zum Abschluss der Nutzungsvereinbarung bevollmächtigt und berechtigt ist. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

 

Auch die Kündigung seitens Nutzer erfolgt direkt über das .kuia.office. eigene Nutzerportal. Die Betreiberin kann eine Kündigung ausschliesslich schriftlich aussprechen.  

 

Die Leistungen der Betreiberin sind im Nutzerportal zu den jeweils gültigen Tarifen ersichtlich. 

 

Die Betreiberin ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der Nutzungsvereinbarung durch Dritte erbringen zu lassen. 

 

2 Übergabe- und Abgabe 

Der Nutzer hat der Betreiberin innert zehn Tagen seit Beginn der Nutzungsvereinbarung allfällige Mängel über das Nutzerportal (Helpdesk-Formular) oder via E-Mail (support@kuia-office.ch) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Objekt als mängelfrei und vollumfänglich gebrauchstauglich übergeben. 

 

Die Büroräume inkl. des dazugehörigen Inventars sind in gutem Zustand unter Berücksichtigung der Altersentwertung bzw. der bei Antritt mitgeteilten Mängel, bis spätestens 20.00 Uhr am Tag, per Ende der Nutzungsvereinbarung zurückzugeben. Fehlende oder defekte Schlüssel und Parkkarten müssen auf eigene Kosten ersetzt werden. Die Umtriebsentschädigung beträgt Pauschal CHF 100.00 pro Schlüssel/Parkkarte. 

 

Die Betreiberin hat die Pflicht, Mängel aus übermässiger Abnutzung via E-Mail innert zehn Tagen nach Auszug des Nutzers zu melden. Erhebt der Nutzer gegen die ihm mitgeteilten Mängel und Schäden nicht innert zehn Tagen schriftlich Einspruch, gelten diese als von ihm gutgeheissen. 

 

3 Nutzungsordnung

Die Nutzung und die beanspruchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar und dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden.

 

Der Nutzer ist verantwortlich für die Mutation der Zutrittsrechte seiner Mitarbeitenden zu den Räumlichkeiten. Mutationen erfolgen über das Nutzerportal. Der Nutzer verpflichtet sich, die erforderlichen Daten vollständig und korrekt zu erfassen.

 

Der Nutzer verpflichtet sich, vertragsrelevante Änderungen von Personen- und Adress-Stammdaten der Betreiberin unverzüglich zu melden.

 

Login-Daten und Zutrittsberechtigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

 

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass das Reinigungspersonal für die wöchentliche Reinigung Zutritt in seine Officeräume hat. In der Regel erfolgt diese Reinigung werktags ab 18.00 Uhr oder samstags zwischen 08.00 – 12.00 Uhr. Den Reinigungszeitpunkt bestimmt die Betreiberin. Sollte der Zutritt durch den Nutzer nicht erwünscht sein, erfolgt die Reinigung am nächsten regulären Reinigungstermin.

 

Das Anbringen von Werbeschildern, Beschriftungen, Storen, Schaukästen, Antennen und Bildern ist in sämtlichen Räumen untersagt. Auf Anfrage hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Firma auf dem Infoscreen in der Cafeteria zu präsentieren.

 

Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Räumlichkeiten und Ausstattungen sorgfältig und sachgemäss zu nutzen, in sauberem und ordentlichen Zustand zu halten sowie auf andere Nutzer und Dritte Rücksicht zu nehmen.

 

Die Nutzung sämtlicher Ausstattungen, welche durch die Betreiberin zur Verfügung gestellt werden, erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Nutzer haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.

 

Der Nutzer darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Heizgeräte, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in seinen Büroräumen anschliessen. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

 

Schäden an Einrichtungsgegenständen oder in den Räumlichkeiten sind der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen.

 

Das Lagern von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (wie Kanister mit Benzin, Gasflaschen oder Feuerwerk) ist untersagt.

 

Im Besonderen ist dem Nutzer untersagt, in den Räumlichkeiten gewerbliche oder private Tätigkeiten auszuüben, von welchen lästige oder schädliche Einwirkungen wie übermässiger Lärm, Erschütterungen, üble Gerüche usw. ausgehen oder die den guten Ruf des Hauses beeinträchtigen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

 

In den allgemeinen Zonen wie Cafeteria, Teeküche, Lounges, Telefonboxen, Korridore etc. dürfen keine privaten Geräte und Gegenstände aufgestellt werden. Das Aufbereiten von geruchsintensiven Mahlzeiten ist zu unterlassen. Die Hausordnung ist durch den Nutzer, deren Mitarbeitenden und Besucher einzuhalten.

 

Das Rauchen im .kuia.office. sowie in den allgemeinen Zonen im Gebäude (Treppenhaus und Toiletten) ist untersagt.

 

Die Betreiberin, deren Stellvertreter und das Facility Management sind berechtigt, unter 48-stündiger Ankündigung, die zur Wahrung des Eigentumsrechtes und zwecks Vornahme von Reparaturen oder Installationsarbeiten erforderlichen Besichtigungen der Räume durchzuführen, in Notfällen auch in Abwesenheit des Nutzers.

 

Die Betreiberin und deren Stellvertreter sind ferner (ebenfalls unter 48-stündiger Ankündigung) berechtigt, im gekündigten Verhältnis die Räumlichkeiten zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten Interessenten zu zeigen, wobei die Störung des Geschäftsbetriebes des Nutzers auf ein Minimum zu beschränken ist.

 

4 Kosten

Die Nutzung der Meetingräume ist kostenpflichtig. Die Nutzungsmöglichkeit ist auf die gebuchte Zeit beschränkt. Guthaben aufgrund nicht genutzter Dienstleistungen verfällt und wird nicht zurückerstattet.

 

Die Zusatzkosten, nebst den monatlich fixen Kosten, sind im Nutzerportal ersichtlich. Sofern nicht angegeben, verstehen sich alle Preisangaben exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5 Zutrittsbedingungen

Der Zugang zu den Officeräumen ist für den Nutzer und seine berechtigten Mitarbeitenden 24h/7d möglich. Die Betreiberin stellt den Zugang zu den Räumen per Smartphone-App sicher. Es liegt im Ermessen der Betreiberin, die Zutrittsart anzupassen. Für Parkberechtigungen oder Parkplätze in der Einstellhalle wir eine Parkkarte, bzw. ein Schlüssel abgegeben.

 

6 Verfügbarkeit der allgemeinen Zonen

Die allgemeinen Zonen können nicht reserviert werden. Diese dürfen nur kurzzeitig und nicht für tageweise Nutzungen belegt werden.

 

7 Haftung der Betreiberin, Versicherung

Die Betreiberin versichert das Gebäude gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschäden. Die Betreiberin versichert ferner das durch sie zur Verfügung gestellte Mobiliar sowie die Waren, Maschinen und andere Einrichtungsgegenstände gegen Feuer- und Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl.

 

Der Nutzer muss eigene Gegenstände selber versichern. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen in den Räumen der Betreiberin.

 

8 Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für alle durch seine Mitarbeitenden und Besucher verursachten Schäden an Räumen, Ausstattungen und weiteren im Rahmen der Nutzungsvereinbarung überlassenen Gegenstände. Dies gilt auch im Falle des Verlustes oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Nutzer von der Betreiberin überlassen wurde. Der Nutzer haftet auch für alle damit verbundenen Folgeschäden.

 

9 Internetnutzung

Der Nutzer verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Die Betreiberin sichert keine bestimmte Qualität der Internetverbindung zu.

 

Der Nutzer hat auf nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoss gegen Urheberrechte haftet der Nutzer allein. Soweit die Betreiberin hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Nutzer, die Betreiberin von solchen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freizustellen und die Betreiberin vollumfänglich schadlos zu halten.

 

Es obliegt dem Nutzer, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Nutzer, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Die Betreiberin weist den Nutzer darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, die das Computersystem des Nutzers sowie die Sicherheit seiner Daten gefährden. Die Betreiberin übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Die Leistungen der Betreiberin entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmässige Datensicherung, regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

 

9.1 Leistungsstörung, Support

Leistungsstörungen hat der Nutzer der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen. Die Betreiberin wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten werktags während den Bürozeiten rasch möglichst beseitigen bzw. Dritte mit der Beseitigung der Störung beauftragen.

 

9.2 Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, des Stromverbrauchs und der Druckernutzung des Nutzers darf von der Betreiberin erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird der Nutzer darauf hingewiesen. Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Konsum von Getränken und Speisen werden erfasst und gespeichert. Schlossöffnungen und Schliessungen werden durch den Schliesssystemanbieter geloggt und während zwölf Monaten gespeichert. Bei Vorfällen (z.B. Einbruch, Vandalismus etc.) kann die Betreiberin das Logbuch einsehen. Netzzugriffe werden durch den Netzanbieter geloggt und gespeichert. Bei Netzwerkproblemen und kriminellen Handlungen kann die Betreiberin die Daten auswerten.

 

10 Datenschutz

Die Betreiberin beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

 

Der Nutzer ist einverstanden, dass die von ihm auf dem Nutzerportal erfassten persönlichen Daten auf Datenträgern der Betreiberin gespeichert werden. Die Betreiberin darf die Daten an Dritte, die für den Betrieb erforderliche Dienstleistungen erbringen, weiterleiten, sofern und soweit diese Dritten die Daten für die Leistungserbringung zwingend benötigen.

 

11 Abrechnung und Zahlung

Monatliche Fixkosten: Die Zahlung der Nutzungsgebühr für die gebuchten Officeräume sind zum 1. des Monats im Voraus zahlbar.

Zusatzkosten: Die gebuchten Zusatzleistungen werden quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden via E-Mail versendet und sind über das Nutzerportal abrufbar.

 

12 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Der Nutzer willigt ein, dass die Betreiberin Fotos und Videoaufnahmen im .kuia.office. vornehmen kann. Die Betreiberin ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Nutzer stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien zu, soweit dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

 

13 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese werden dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt. Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer seine Ablehnung nicht innert nützlicher Frist anzeigt.

 

14 Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb der Nutzungsvereinbarung bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit der Nutzungsvereinbarung im Übrigen nicht.

 

15 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort der gelegenen Sache.

   
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